Reglement EEG-/ENMG-Ausbildung



Begleittext zu den Fähigkeitsprogrammen Elektroencephalographie (SGKN) und Elektroneuromyographie (SGKN)

Die Fähigkeitsausweise "Elektroencephalographie SGKN" und "Elektroneuromyographie SGKN" der Schweizerischen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie (SGKN) entsprechen den früheren EEG- und ENMG-Zertifikaten. Die neuen Fähigkeitsprogramme EEG und ENMG wurden den Vorgaben der FMH bzw. KWFB angepasst (Prüfung, Rezertifizierung) und etwas flexibler gestaltet. Voraussetzung für den Erwerb der Fähigkeitsausweise ist weiterhin ein Facharzttitel Neurologie, Neuropädiatrie oder Psychiatrie & Psychotherapie für EEG, bzw. Neurologie oder Neuropädiatrie für ENMG. Die beiden Weiterbildungsprogramme bestehen im Wesentlichen aus einer mindestens 9 Monate dauernden Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte, wo mindestens 800 (EEG) bzw. 500 (ENMG) dokumentierte Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Die Weiterbildung wird durch eine theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen.

Rezertifizierung
Die Fähigkeitsausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Rezertifizierung nach 10 Jahren gelten folgende Bedingungen:
- 500 durchgeführte bzw. 1000 als Supervisor befundete Untersuchungen.
- 35 Stunden besuchte Weiter- und Fortbildungskurse bzw. Kongresse.


Gesuche zur Erteilung der Fähigkeitsausweise sind zu richten an:
Geschäftsstelle SGKN
Frau Christa Kubat
Blumenweg 13
5036 Oberentfelden
Tel.  +41 (0)62 723 42 80
Fax. +41 (0)62 723 42 81
email: sgkn(at)bluewin.ch

 


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