Reglement "Zerebrovaskuläre Krankheiten"
Begleittext zum Fähigkeitsprogramm Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN)
Der Fähigkeitsausweis "Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN)" der Schweizerischen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie (SGKN) entspricht dem früheren Neurosonographie-Zertifikat. Das neue Fähigkeitsprogramm wurde etwas flexibler gestaltet und den Vorgaben der FMH bzw. KWFB angepasst (Prüfung, Rezertifizierung). Zudem wurden mit Rücksicht auf die Schweizerische Gesellschaften für Radiologie (SGR) und für Ultraschall in der Medizin (SGUM) der Titel abgeändert.
Erfordernisse
Voraussetzung für den Erwerb der Fähigkeitsausweise ist weiterhin ein Facharzttitel Neurologie oder Neurochirurgie. Das Weiterbildungsprogramm besteht im Wesentlichen aus einer mindestens 9 Monate dauernden Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte, wo mindestens 500 dokumentierte Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass als eine Untersuchung bei einem Patienten die Gesamtheit der zur Beantwortung einer klinischen Fragestellung notwendigen Teiluntersuchungen (z. B. cw-Doppler + B-Bild/ Duplex + transkranielle Schallung der A. cerebri mediae) gemeint ist. Die Weiterbildung wird durch eine theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen.
Rezertifizierung
Der Fähigkeitsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Rezertifizierung nach 10 Jahren gelten folgende Bedingungen:
- 800 durchgeführte oder 1'600 als Supervisor befundete Untersuchungen
- 20 Stunden besuchte Weiter- und Fortbildungskurse bzw. Kongresse.
Gesuche zur Erteilung des Fähigkeitsausweises sind zu richten an:
Geschäftsstelle SGKN
Frau Christa Kubat
Blumenweg 13
5036 Oberentfelden
Tel. +41 (0)62 723 42 80
Fax. +41 (0)62 723 42 81
email. sgkn(at)bluewin.ch