Mitgliedschaft SGKN
Antrag auf Mitgliedschaft in der SGKN/SSNC
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der SGKN. Um Ihnen die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu erleichtern, erlaube ich mir, Ihnen nachfolgend einen Auszug aus Art. 3 und 4 der Statuten unserer Gesellschaft zuzustellen.
Ordentliche Mitglieder:
Spezialärzte FMH für Neurologie, Neurochirurgie, Pädiatrie und Psychiatrie bzw. in der Schweiz tätige Ärzte mit einem gleichwertigen ausländischen Facharzttitel, die die Ausbildungsrichtlinien der Gesellschaft in klinischer Neurophysiologie erfüllen. Spezialärzte FMH für Radiologie mit Schwerpunkt diagnostische Neuroradiologie, Spezialärzte FMH für Nuklearmedizin (bzw. in der Schweiz tätige Ärzte mit einem gleichwertigen ausländischen Facharzttitel) mit spezifischem Interesse an funktioneller Bildgebung des Nervensystems und Nachweis einer entsprechenden einjährigen Tätigkeit.
Auf speziellen Antrag des Vorstandes steht die ordentliche Mitgliedschaft auch Ärzten, Neurobiologen und dipl. Hochschulingenieuren offen, deren ausschliessliche Tätigkeit sich mit Forschung in klinischer Neurophysiologie befasst. Für die Aufnahme ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen erforderlich.
Ausserordentliche Mitglieder:
Ärzten, die die Bedingungen für die ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen, und Nicht-Medizinern mit abgeschlossener Hochschulbildung, die auf dem Gebiet der Gesellschaft in der Schweiz tätig sind oder - wenn sie im Ausland tätig sind - mit der Gesellschaft engere Beziehungen haben, steht die ausserordentliche Mitgliedschaft offen. Ingenieure und Techniker ohne Hochschulbildung können mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen aufgenommen werden.
Eintritt:
Die Anmeldungen zum Beitritt sind schriftlich an die Geschäftsstelle der SGKN, Frau Christa Kubat, Blumenweg 13, 5036 Obererentfelden zu richten, begleitet von schriftlichen Empfehlungen durch zwei ordentliche Mitglieder der Gesellschaft. Der Vorstand prüft die Anmeldungen und stellt Antrag an die Mitgliederversammlung. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand benötigt daher folgende Unterlagen:
für ordentliche Mitgliedschaft:
· Lebenslauf
· Kopie des FMH-Zeugnisses bzw. einer ausländischen
Facharztanerkennung
· 2 Patenbriefe von ordentlichen Mitgliedern der SGKN
· Von der Zertifikatskommission beurteilte Ausbildung, die den
Anforderungen für mindestens ein Zertifikat (EEG,ENMG,
Neurosonographie) genügt.
für ausserordentliche Mitgliedschaft:
· Lebenslauf
· 2 Patenbriefe von ordentlichen Mitgliedern der SGKN
Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle der SGKN eingetroffen sein, da der Antrag für die Mitgliederversammlung traktandiert werden muss.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 50.--.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft und grüsse Sie freundlich.
Prof. Dr. Lorenz Hirt
Sekretär SGKN/SSNC